


Willkommen, willkommen bei SI Sachverständiger
Ihr Kfz-Gutachter
im Saarland
Gutachten,
das standhält
Für Sie
kostenlos
Gerade Unfall gehabt?
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung, nicht Sie.
Im Saarland und Umgebung
Vor Ort im Saarland und der Umgebung. Wir kommen zu Ihnen.
24h erreichbar
Auch nachts, auch am Wochenende. Unfälle halten sich nicht an Geschäftszeiten.
Unabhängig & gerichtsfest
Jedes Gutachten unabhängig erstellt und gerichtsverwertbar dokumentiert.
Warum SI Sachverständiger?
Die Versicherung schickt Ihnen ihren eigenen Gutachter. Der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir schon.
Kein Auftrag von Versicherungen
Wir bekommen kein Geld von Versicherungen und arbeiten auch nicht für sie. Unser Gutachten steht auf Ihrer Seite.
Sie zahlen nichts
Wer den Unfall nicht verursacht hat, zahlt auch das Gutachten nicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten.
Schnell vor Ort, schnell fertig
Termin innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag. Das fertige Gutachten haben Sie in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
Unabhängig vs. Versicherungsgutachter
Der Unterschied, der für Sie zählt.
Bei unverschuldetem Unfall kostenlos · Unverbindlich · In 24h vor Ort
Was wir für Sie tun
Von der Unfallbegutachtung bis zur Beweissicherung. Alle Gutachten sind gerichtsverwertbar und werden von deutschen Versicherungen akzeptiert.

Unfall- & Schadengutachten
Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts. Wir dokumentieren den Schaden und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wertgutachten
Ob Kauf, Verkauf oder Leasing-Rückgabe: Wir ermitteln den tatsächlichen Marktwert. Anerkannt von Banken und Versicherungen.

Beweissicherung
Was nicht dokumentiert ist, existiert juristisch nicht. Wir kommen bevor die Reparatur beginnt und halten alles fest.

Reparaturbestätigung
Nachweis, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Grundlage für die Nutzungsausfallentschädigung bei Ihrer Versicherung.
So läuft es ab
Nach Ihrem Anruf übernehmen wir alles Weitere. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Anruf genügt
Rufen Sie uns an, auch wenn das Fahrzeug noch an der Unfallstelle steht. Wir sagen Ihnen sofort, was als Nächstes zu tun ist.
Wir kommen zu Ihnen
Unser Sachverständiger kommt dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: Zuhause, Arbeit oder Werkstatt. Sie müssen nichts organisieren.
Gutachten wird erstellt
Wir dokumentieren alle Schäden, kalkulieren Reparaturkosten und Wertminderung mit Software, die Versicherungen und Gerichte akzeptieren.
Regulierung läuft
Das Gutachten geht direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Ab hier müssen Sie nichts mehr tun.
Vor Ort im Saarland und Umgebung
Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Unter anderem in diesen Städten:
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir sind auch im weiteren Umland für Sie unterwegs.
Einen Unfall haben Sie nicht geplant.
Den Sachverständigen müssen Sie auch nicht lange suchen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, und bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie gar nichts.
Haben Sie Fragen?
Die häufigsten Fragen unserer Kunden – ehrlich und verständlich beantwortet.
Ja – wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, ist das Gutachten vollständig kostenlos für Sie. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten des unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts bezahlen.
Nach der Rechtsprechung liegt die sogenannte Bagatellgrenze bei ungefähr 750 Euro: Ab dieser Schadenhöhe ist ein vollständiges Sachverständigengutachten gerechtfertigt, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel: Rufen Sie uns kurz an – wir beraten Sie kostenlos und in wenigen Minuten.
Wir bieten Termine innerhalb von 24 Stunden an – auch am Wochenende. In dringenden Fällen kommen wir noch am selben Tag. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp.
Nein. Wir kommen zu Ihnen – zu Ihrer Werkstatt, an Ihren Wohnort oder direkt zum Unfallort. Sie müssen nirgends hinfahren.
Versicherungen dürfen ein von Ihnen beauftragtes unabhängiges Gutachten nicht einfach ablehnen – das ist Ihr gesetzliches Recht. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, unterstützen wir Sie und empfehlen bei Bedarf einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.
Ja – wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf Nutzungsausfallentschädigung. Wir berechnen diesen Anspruch in Ihrem Gutachten und helfen Ihnen dabei, ihn durchzusetzen.
Ja! Sie haben das gesetzliche Recht, sowohl den Sachverständigen als auch die Werkstatt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben.
Bei einer Teilschuld werden alle Kosten – auch die des Gutachtens – anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich trotzdem fast immer: Es sichert die Beweise und stellt sicher, dass Ihr Schaden nicht zu niedrig angesetzt wird. Rufen Sie uns an, wir schätzen Ihre Situation ehrlich ein.
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug dauerhaft an Wert – selbst nach vollständiger Reparatur. Diese merkantile Wertminderung können Sie als Geschädigter von der Versicherung einfordern. Wir ermitteln und dokumentieren den genauen Betrag in Ihrem Gutachten.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Jetzt persönlich fragenTermin vereinbaren
In nur 2 Minuten zum Wunschtermin — wählen Sie Datum, Uhrzeit und schildern Sie Ihr Anliegen.
Bitte wählen Sie zunächst
ein Datum aus dem Kalender